Rehabilitationssport im HandWerk

Rehabilitationssport nach § 44 SGB IX

 

ist nicht neu und existiert schon seit über 50 Jahren.

Der sogenannte Rehabilitationssport zählt zu den Nachsorgemaßnahmen im Anschluss an eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation. 

Was soll Rehasport bewirken?

 

Eine langfristige Sicherung des Rehabilitationserfolges. 

 

Rehabilitationssport soll die Leistungsfähigkeit, die Ausdauer und die Belastbarkeit des Betroffenen verbessern und kommt grundsätzlich bei jeder Behinderungsart in Betracht.

Unser Anspruch besteht in der Hauptsache darin, über den Rehasport einen Beitrag zur Verbesserung der Volksgesundheit zu leisten. Der Patient / Sportler steht dabei im Mittelpunkt.

 

Unsere qualifizierten Übungsleiter sind bestrebt Ihnen ein abwechslungsreiches und hochwertiges Angebot rund um den Gesundheitssport bzw. Rehasport zu bieten. Dieses soll dabei helfen, die körperliche und geistige Gesundheit wiederherzustellen und Krankheiten vorzubeugen.  

Rahmenvereinbarungen:

 

Um sicherzustellen, dass Rehabilitationssport nach einheitlichen Grundlagen durchgeführt wird, wurde 2003 die so genannte Rahmenvereinbarung verabschiedet. Dort ist u. a. festgelegt, dass Rehabilitationssport in Gruppen von mindestens 45 Minuten stattfindet, dass der Arzt in der Regel eine Verordnung über 50 Übungseinheiten ausstellt und welche Qualifikation die Übungsleiter/Trainer haben müssen. Diese Voraussetzungen erfüllt das HandWerk Gesundheitssport alle. 

 

Als Rehabilitationsleistung unterliegt die Verordnung keinerlei Budgetierung.